Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Beschäftigung, bei der eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten – also weiteren Unternehmen - gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit zur Arbeit überlassen wird. Daher rührt der Begriff Zeitarbeit bzw. die Formulierung Arbeiten auf Zeit. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in diesem Zusammenhang auch als Zeitarbeitnehmerin bzw. Zeitarbeitnehmer bezeichnet.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird bei der Arbeitnehmerüberlassung zum sogenannten Verleiher. Branchenüblich werden diese Verleiher auch als Personaldienstleister bezeichnet. Der Dritte der Beteiligten, also das Unternehmen, was die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers nutzt, wird zum sogenannten Entleiher. Daher kommt der Begriff Leiharbeit. Die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Leiharbeit werden in Deutschland synonym, d.h. gleichbedeutend, verwendet.

Tariflich gebunden

Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Personaldienstleister angestellt. Das Arbeitsverhältnis und Aspekte wie das Gehalt basieren im Allgemeinen auf den Regelungen eines Branchen-Tarifvertrags. Die Zeitarbeitsfirma (Verleiher) sucht passende Arbeits- und Einsatzorte für ihre Angestellten (Zeitarbeitnehmer), kümmert sich um deren persönliche Betreuung, Weiterbildung und kann sie zudem auch in eine feste Anstellung beim Kundenunternehmen (Entleiher) übermitteln.

Bundesweit und EU-weit einheitlich

Grundlage dieser Form der Beschäftigung in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Das AÜG schützt die sozialen Rechte der Zeitarbeitnehmer und regelt die Pflichten von Verleiher und Entleiher. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (die sogenannte Zeitarbeitsrichtlinie). Sie legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate (§1 Abs. 1b Satz 1 AÜG).

Gleiche Rechte

Zeitarbeitnehmer sind anderen Arbeitnehmern grundsätzlich gleichgestellt (Gleichstellungsgrundsatz, englisch: Equal Treatment & Equal Pay), sie haben im Einsatzunternehmen (Entleiher) die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer (d.h. die Stammmitarbeiter und Festangestellten) dort auch. Daraus ergibt sich das Gleichbehandlungsgebot, das alle sozialen Bereiche betrifft: die Renten- und Krankenversicherung, die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und den bezahlten Urlaub.

Vertraglich geregelt

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der auf Basis des AÜG zwischen Verleiher (Personaldienstleister) und Entleiher (Kundenunternehmen) geschlossen wird, legt die konkreten Tätigkeiten und Arbeitszeiten sowie alle Gehaltsregelungen, Zuschläge usw. des Zeitarbeitnehmers fest.

Vorteile und Chancen der Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Leiharbeit

Leichter Berufsstart

Zeitarbeit ist in der öffentlichen Wahrnehmung zum Teil negativ belastet – zu Unrecht. Denn Arbeitnehmerüberlassung bietet vielen Menschen mit unterschiedlichsten Qualifikationsprofilen und Quereinsteigern die Möglichkeit, einen Einstieg in die Berufswelt der Industrie zu finden oder nach einer familiären oder krankheitsbedingten Pause wieder neu im Berufsleben durchzustarten.

Berufliche Weiterentwicklung

Zeitarbeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vielfältige Chancen, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln, neue fachliche Kenntnisse zu erlernen oder sich komplett neu beruflich umzuorientieren. Häufig sammeln Zeitarbeitnehmer wertvolle Projekterfahrung im Inland und Ausland bei namhaften Industrieunternehmen.

Chance auf Festanstellung

Häufig kommt es in der Praxis der Arbeitnehmerüberlassung vor, dass eine Zeitarbeitnehmerin oder ein Zeitarbeitnehmer im Kundenunternehmen während des zeitlich befristeten Projekteinsatzes menschlich und fachlich überzeugen kann. Dann besteht die Möglichkeit, über die Personalvermittlung als Festangestellter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis dieses Unternehmens zu wechseln.

Kostenlose Personalvermittlung

Bei einer Übernahme wird der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in einen Personalvermittlungsvertrag überführt. Der Personaldienstleister wird so vom Verleiher zum Vermittler und erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision. Diese Dienstleistung ist für Arbeitssuchende und Zeitarbeitnehmer komplett kostenlos. Einmal bewerben, viele Chancen auf Vermittlung nutzen.


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