Gleichstellungsgrundsatz

Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Beschäftigung, bei der eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten – also weiteren Unternehmen - gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit zur Arbeit überlassen wird. Daher wird diese Form der Beschäftigung auch Zeitarbeit genannt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in diesem Zusammenhang auch als Zeitarbeitnehmerin bzw. Zeitarbeitnehmer bezeichnet.

Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit unterliegen der Genehmigungspflicht und der Aufsicht durch die Bundesagentur für Arbeit. Die rechtliche Grundlage der Zeitarbeit (auch: Leiharbeit) in Deutschland ist das bundesweit einheitlich geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Das AÜG schützt die sozialen Rechte der Zeitarbeitnehmer und regelt die Pflichten von Verleiher wie TimeProfessionals und Entleiher.

Zeitarbeitnehmer sind anderen Arbeitnehmern grundsätzlich gleichgestellt (Gleichstellungsgrundsatz, englisch: Equal Treatment), sie haben im Einsatzunternehmen (Entleiher) die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer (d.h. die Stammmitarbeiter und Festangestellten) dort auch. Daraus ergibt sich das Gleichbehandlungsgebot, das alle sozialen Bereiche des Arbeitsverhältnisses betrifft: die Renten- und Krankenversicherung, die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und den bezahlten Urlaub.

Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgebot leitet sich unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Gleichentlohnungsgrundsatz (englisch: Equal Pay) her. Wenn ein Zeitarbeitnehmer oder eine Zeitarbeitnehmerin 9 Monate ununterbrochen an dasselbe Kundenunternehmen (Entleiher) verliehen worden ist, dann entsteht der Anspruch auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft (Equal Pay). Bedingung ist, dass eine Arbeitnehmerüberlassung auf Basis eines Zeitarbeitstarifvertrages stattfindet. Alle betreffenden Regelung sind seit 2017 ebenfalls im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthalten.


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