Verleiher
Ein Verleiher ist das Unternehmen, mit dem der Leiharbeitnehmer (auch Zeitarbeitnehmer genannt) den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Es handelt sich hierbei in der Regel um sogenannte Personaldienstleister wie TimeProfessionals. Bei Arbeitnehmerüberlassung besteht ein gesetzlich und vertraglich geregeltes Beschäftigungsverhältnis in einer sogenannten Dreier-Beziehung.
Normalerweise übernehmen die Verleiher keine Gewährleistung für die Qualität der Arbeit des Zeitarbeitnehmers im Kundenunternehmen (Entleiher). Doch liegt es im Interesse jedes Personaldienstleisters, die angebotenen Zeitarbeitnehmer möglichst passgenau auszuwählen und den Qualifikationen entsprechend passend zu verleihen.
Für diese Verleihung berechnet das Personalunternehmen (Verleiher) seinem Kundenunternehmen (Entleiher) eine Gebühr (siehe auch: Entgelt), die unterschiedlich hoch ausfallen kann. Das hängt im Einzelnen vom Anspruch der Arbeitsaufgaben sowie vom Qualifikationsprofil des Zeitarbeitnehmers ab. Eine wichtige Rolle spielt auch die Situation am Arbeitsmarkt, zum Beispiel ob in der entsprechenden Qualifikation viele oder nur wenige Zeitarbeitnehmer verfügbar sind.
Da auch Verleiher als Unternehmen ihre Gewinne erwirtschaften wollen und müssen, wird dem Entleiher eine deutlich höhere Summe an Entgelt in Rechnung gestellt, als der Zeitarbeitnehmer an Einkommen vom Verleiher erhält. Im Gegenzug profitiert der Entleiher von der Flexibilität dieses Beschäftigungsmodells.
Über die höheren Entgelte sind aber nicht nur Gewinne des Personaldienstleisters, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeitarbeitnehmer gedeckt, die der Verleiher abführen muss. Der Verleiher trägt zudem als Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers das komplette Ausfallrisiko eines Leiharbeiters.

