Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine Form der Beschäftigung, bei der eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten – also weiteren Unternehmen - gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit zur Arbeit überlassen wird. Daher rührt der Begriff Arbeitnehmerüberlassung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in diesem Zusammenhang auch als Zeitarbeitnehmerin bzw. Zeitarbeitnehmer bezeichnet.

Der Arbeitgeber wie die TimeProfessionals wird bei der Zeitarbeit zum sogenannten Verleiher. Branchenüblich werden diese Verleiher auch als Personaldienstleister bezeichnet. Der Dritte der Beteiligten, also das Kundenunternehmen des Dienstleisters, was die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers nutzt, wird zum sogenannten Entleiher. Daher kommt der Begriff Leiharbeit. Die Begriffe, Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung werden in Deutschland synonym verwendet.

Einheitliches Recht bundesweit und EU-weit

Grundlage Zeitarbeit bzw. Leiharbeit in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Zeitarbeit ist eine genehmigungspflichtige Art der Beschäftigung. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit.

Das AÜG schützt die sozialen Rechte der Zeitarbeitnehmer und regelt die Pflichten von Verleiher und Entleiher. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (die sogenannte Zeitarbeitsrichtlinie). Sie legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate (§1 Abs. 1b Satz 1 AÜG).

Gleiche Rechte für alle

Zeitarbeitnehmer sind durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die Zeitarbeitsrichtlinie der EU allen anderen Arbeitnehmern grundsätzlich gleichgestellt. Es gilt der sogenannte Gleichstellungsgrundsatz (englisch: Equal Treatment). Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer haben im Einsatzunternehmen (Entleiher) die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer (d.h. die Stammmitarbeiter und Festangestellten) dort auch. Daraus ergibt sich das Gleichbehandlungsgebot, das alle sozialen Bereiche betrifft: die Renten- und Krankenversicherung, die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und den bezahlten Urlaub.

Vertraglich geregelt und sozial sicher

Jede Form von Zeitarbeit und Leiharbeit ist in einem sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt und legt die konkreten Tätigkeiten und Arbeitszeiten sowie alle Gehaltsregelungen, Zuschläge usw. des Zeitarbeitnehmers fest. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird immer auf Basis des aktuellen AÜG zwischen Verleiher (Personaldienstleister) und Entleiher (Kundenunternehmen) geschlossen.

Tariflich gebunden und finanziell attraktiv

Seriöse Zeitarbeit in Deutschland ist wie bei der TimeProfessionals tariflich gebunden. Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Personaldienstleister angestellt. Das Arbeitsverhältnis und Aspekte wie das Gehalt basieren im Allgemeinen auf den Regelungen eines Branchen-Tarifvertrags. Die meisten Personaldienstleister sind im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) organisiert. Für diese Mitgliedsunternehmen gilt ein bundesweit einheitlicher Flächentarifvertrag, wovon alle Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer durch gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen profitieren.

Chancen der Zeitarbeit bringen berufliche Vorteile

Die Zeitarbeitsfirma (Verleiher) sucht am Arbeitsmarkt passende Arbeits- und Einsatzorte für ihre Angestellten (Zeitarbeitnehmer), kümmert sich um deren persönliche Betreuung, Weiterbildung und kann sie zudem auch in eine feste Anstellung beim Kundenunternehmen (Entleiher) übermitteln. Damit agieren Zeitarbeitsunternehmen genauso wie andere Unternehmen auch. Zu Unrecht wird daher die Zeitarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung negativ bewertet. Im Gegenteil, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den Möglichkeiten, die Personaldienstleister und Zeitarbeit bieten.

Leichter Berufseinstieg und Umstieg möglich

Denn Zeitarbeit bietet vielen Menschen mit unterschiedlichsten Ausbildungen und Qualifikationsprofilen sowie Quereinsteigern die Möglichkeit, einen leichten Einstieg in die Berufswelt der Industrie zu finden. Über Zeitarbeit erhalten viele Berufstätige auch die Chance, nach einer familiären oder krankheitsbedingten Pause wieder neu im Berufsleben durchzustarten.

Berufliche Weiterentwicklung wird gefördert

Zeitarbeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern daher vielfältige Chancen, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln, neue fachliche Kenntnisse zu erlernen oder sich komplett beruflich umzuorientieren. Oft sammeln Zeitarbeitnehmer wertvolle Projekterfahrung im Inland und Ausland bei namhaften Industrieunternehmen.

Gute Chancen auf Festanstellung in der Industrie

Häufig kommt es in der Praxis der Zeitarbeit vor, dass eine Zeitarbeitnehmerin oder ein Zeitarbeitnehmer im Kundenunternehmen während des zeitlich befristeten Projekteinsatzes menschlich und fachlich überzeugen kann. Dann besteht die Möglichkeit, über die Personalvermittlung als Festangestellter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis dieses Unternehmens zu wechseln.


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