Zeitarbeitnehmer (auch: Leiharbeitnehmer)

Ein Zeitarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer der bei einem Personaldienstleiter wie TimeProfessionals (auch: Verleiher) angestellt ist und dessen Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit an ein Kundenunternehmen (auch: Entleiher) zur Beschäftigung verliehen wird. Daher wird auch der Begriff Leiharbeitnehmer gleichbedeutend benutzt. Die rechtlich konforme Bezeichnung lautet Arbeitnehmerüberlassung und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bundeseinheitlich geregelt.

Der Zeitarbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher abgeschlossen und dieser unterliegt denselben Regelungen, wie jeder andere Arbeitsvertrag auch. Das beruht auf dem Gleichstellungsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Da Zeitarbeit/Leiharbeit eine genehmigungspflichtige Beschäftigung ist, sind alle Belange rund um die Zeitarbeit/Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) rechtlich geregelt.

Zeitarbeitnehmer sind bei einem Personaldienstleister angestellt. Das Arbeitsverhältnis und Aspekte wie das Gehalt basieren im Allgemeinen auf den Regelungen eines Branchen-Tarifvertrags. Die Zeitarbeitsfirma wie TimeProfessionals (Verleiher) sucht passende Arbeits- und Einsatzorte für ihre Angestellten (Zeitarbeitnehmer), kümmert sich um deren persönliche Betreuung, Weiterbildung und kann sie zudem auch in eine feste Anstellung beim Kundenunternehmen (Entleiher) vermitteln.

Der Zeitarbeitnehmer verrichtet seine Arbeitsleistung nicht beim Personaldienstleister, sondern beim Entleiher, also bei einem Kundenunternehmen des Personaldienstleisters, welches Personalbedarf hat, aber zumeist keine langfristige vertragliche Bindung eingehen oder nur kurzfristigen Personalbedarf decken möchte. Dieses Beschäftigungsverhältnis wird über einen sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt, der auf Basis des AÜG zwischen Verleiher (Personaldienstleister) und Entleiher (Kundenunternehmen) geschlossen wird.

Dieser Arbeitnehmerüberlassungsvertrag legt die konkreten Tätigkeiten und Arbeitszeiten sowie alle Gehaltsregelungen, Zuschläge usw. des Zeitarbeitnehmers fest. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers (Verleiher) wird allerdings durch eine vertragliche Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auf das Kundenunternehmen (Entleiher) für die Dauer der Beschäftigung (Entleihung) übertragen. Der Entleiher übernimmt dadurch eine Mitverantwortung für den Arbeitsschutz des Zeitarbeitnehmers während der Ausführung der Arbeitstätigkeiten.


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