Entgelte und Entgeltgruppen
Alle seriösen Anbieter von Personaldienstleistungen am Zeitarbeitsmarkt sind im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) organisiert. Für diese Mitgliedsunternehmen gilt ein bundesweit einheitlicher Flächentarifvertrag, wovon alle Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer profitieren.
Der iGZ ist der mitgliedsstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche in Deutschland und vertritt bundesweit die Interessen von über 3.500 Mitgliedsunternehmen und über 350.000 Beschäftigten. Diese Unternehmen sind überwiegend mittelständisch aufgestellt. Der iGZ wurde 1998 gegründet und hat als erster Verband bereits im Jahre 2003 einen Flächentarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche mit der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgeschlossen.
Der Verband schließt mit den DGB–Gewerkschaften einzelne Tarifverträge ab, die soziale Mindestbedingungen für alle Mitarbeiter der einzelnen Branchen und Gewerke garantieren. Die Erhaltung und Verbesserung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen zur Sicherung der Mitgliedsunternehmen und damit der Arbeitsplätze der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer ist vorrangiges Ziel dieser Tarifpolitik.
Damit begegnet diese Tarif- und Sozialpartnerschaft aktiv alle Anbietern von Zeitarbeit, die versuchen, Lohndumping betreiben. So werden zum Beispiel die Entgelte für Zeitarbeit in sogenannten Entgeltgruppen vom DGB und dem iGZ gemeinsam in jeder Tarifverhandlungsrunde festgelegt. Aktuell gültig sind die Tarifverträge und Entgelttabellen zur Zeitarbeit/Leiharbeit zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und BAP/iGZ aus der Tarifrunde 2019/2020.
Alle Tarifverträge, Entgelte und Entgeltgruppen für die Jahre 2019/2020 finden sich auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):
https://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422